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Als rechstberatende Berufe sind Rentenberater verpflichtet, die Gebühren für Ihre Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Für Aufträge, die bis zum 30.06.2004 erteilt worden sind, erfolgt die Abrechnung nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit und dem Umfang der Tätigkeit, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers. Nach einem ersten Beratungsgespräch kann i.d.Regel bereits ein Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten gegeben werden.
Auf Wunsch kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Diese Möglichkeit der Gebührenabrechnung ist gesetzlich zulässig und bringt für Sie als Mandant Klarheit und Transparenz.
Bei erfolgreichem Abschluss von Widerspruchs-
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
(siehe: BdF IV B5-
Weitere ausführliche Informationen zu den jeweiligen Gebühren finden Sie hier:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Allgemeine Infos der Bundesrechstanwaltskammer